Klassen- und Schulfahrten

Auszug aus der

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums
für Bildung, Frauen und Jugend
vom 4. November 2005 (9421 A – Tgb. Nr. 1383/05)
1.
Studienfahrten, Klassen- und Kursfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge (Schulfahrten) fördern als wichtiger Bestandteil des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule jenseits von Geschlechterrollenstereotypen das Zusammenleben und gegenseitige Verständnis aller am Schulleben Beteiligten, insbesondere Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz. Sie tragen dazu bei, dass die Fähigkeit zur Lösung der im sozialen Miteinander entstandenen Konflikte entwickelt wird. An Lernorten außerhalb der Schulen ermöglichen sie eine unmittelbare Anschauung und Auseinandersetzung mit unterrichtsrelevanten Themen. Sie werden vor- und nachbereitet.
Fundstelle: GAmtsbl. 2006, S. 12
Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.08.2020 (GAmtsbl. 2020, S. 249)

Klassenfahrten

Klassenfahrten finden an der Nelson-Mandela-Schule in der Regel in den Klassenstufen 5/6 und 9/10 statt.

Klassenstufe 5/6:
Die Klassenfahrten der Klassenstufe 5/6 umfassen 3-5 Tage.
Sechste Klassen, die sich mit den TuN-Gruppen der 8. Klassenstufe zusammentun und die Fahrt nach Föhr/Nordsee mitmachen, fahren sechs Tage. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern der jeweiligen Klasse.

Für die Klassenstufe 5 und 6 wird für eine Fahrt von 3 bis 5 Tagen das Tagesbudget von 50 Euro festgelegt.

Klassenstufe 9/10:
Die Abschlussfahrten in Klassenstufe 10 umfassen in der Regel fünf Tage.

Die Kosten für Abschlussfahrten dürfen 350 Euro, bei Bedarf plus 10% betragen.


Exkursionen und Erlebnisfahrten

TuN-Fahrt nach Föhr:
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8, die das Wahlpflichtfach TuN belegen, haben die Möglichkeit, an einer Exkursion zur Nordseeinsel Föhr teilzunehmen. Gegenstand der Exkursion ist das Leben im Wattenmeer. Die Fahrt wird im Unterricht vor- und nachbereitet.

Ski-Erlebnisfahrt
Für interessierte Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 bietet die Schule zudem eine Ski-Erlebnisfahrt an.

Auch bei Exkursionen und Erlebnisfahrten dürfen die Kosten für die Fahrt 350 Euro, bei Bedarf plus 10% betragen.


Planung und Festlegung der Fahrt

Bereits frühzeitig, nach Möglichkeit im vorausgehenden Schuljahr, erfolgt die Information über die geplante Fahrt. Die Schülerinnen und Schüler sollen an der Planung und Durchführung unter Berücksichtigung der Altersgruppe angemessen beteiligt werden. Beispielsweise können Programmpunkte im Vorfeld mitgeplant und vorbereitet werden. Über die gefassten Beschlüsse werden die Eltern und Erziehungsberechtigten informiert.


Reiserücktritt

Damit die Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt innerhalb der Schule einheitlich geregelt ist, wurde in Absprache und auf Wunsch des SEB der Beschluss gefasst, dass eine Reiserücktrittsversicherung für alle Teilnehmer durch die leitende Lehrkraft abgeschlossen wird. Die Kosten sind Teil der Gesamtkosten. Die Kostenkalkulation erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten rechtzeitig über den Verantwortlichen der jeweiligen Fahrt.


Finanzierung

Damit die Familien gegebenenfalls frühzeitig mit dem Ansparen auf eine Klassenfahrt oder Exkursion beginnen können, informiert die Schule so früh wie möglich, bestenfalls im vorhergehenden Schuljahr, grob über die Fahrt und die voraussichtlich anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und mögliche Eintrittsgelder.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zu Klassenfahrten beim Jobcenter zu beantragen, sofern das eigene Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.

Weiterführende Links:

Die Kostenerstattung für eine Schulfahrt muss unbedingt im Vorfeld beantragt werden. Nähere Informationen dazu kann ebenfalls das Jobcenter erteilen.