FAQ – Häufig gestellte Fragen

Anmeldung

Jeder darf teilnehmen. Die Anmeldung ist freiwillig – aber für ein Schuljahr verpflichtend!

Mit dem Halbjahreszeugnis im Januar werden Anmeldeformulare für das nächste Schuljahr verteilt. Eine Anmeldung zu einem anderen Zeitpunkt ist gegebenenfalls auch möglich. Bitte im Sekretariat nachfragen!

Teilnahme

Die GTS findet von montags bis donnerstags statt. Wer an einem festen Wochentag am Sportverein oder Konfirmationsunterricht teilnimmt, kann hierfür eine Befreiung beantragen. Eine Bescheinigung vom entsprechenden Verein muss dann vorgelegt werden.

Jedes Kind erhält pro Halbjahr zwei Gutscheine („Kleeblätter“), die zur Beurlaubung für besondere Anlässe genutzt werden dürfen. Der Gutschein sollte eine Woche vorher beim Klassenlehrer eingereicht werden.

Fehlzeiten in der GTS werden genauso behandelt wie Fehlzeiten am Vormittag. Sie müssen schriftlich entschuldigt werden und werden im Zeugnis dokumentiert.

Sie melden Ihr Kind wie gewohnt im Sekretariat telefonisch krank. Bitte erwähnen Sie dabei, dass es ein GTS-Kind ist! Dann wird es vom Mittagessen abgemeldet.

Mittagessen

Für die Teilnahme am Mittagessen ist eine online-Anmeldung bei Mensa-Max notwendig. Die Informationen hierzu erhalten Sie im Sekretariat. Das Mittagessen kostet ab dem Schuljahr 2018-19 jeweils 3,20 Euro pro Tag.  Unter Umständen haben manche Familien Anspruch auf Kostenübernahme oder auf Ermäßigung des Beitrags. Die entsprechenden Formulare stellt die Kreisverwaltung zur Verfügung. Sie können in der Schule im Sekretariat abgeholt werden oder hier heruntergeladen werden.

Alle GTS-SchülerInnen der Klassen 5 und 6 müssen am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. Hierzu ist eine Anmeldung im MensaMax-Portal notwendig. Hier wird auch die Wahl des Menus vorgenommen.

Ab Klasse 7 ist die Anmeldung zum Essen freiwillig. Dieses wird online im MensaMax-Portal eigenständig vorbestellt, gewählt und bezahlt. Ab Klasse 7 ist es daher auch eine flexible Teilnahme am Essen möglich. Bestelltes Essen wird allerdings immer abgerechnet, auch wenn der Schüler nicht erscheint!

In Klassen 5 und 6 ist das Essen in der Mensa verpflichtend.

Ab Klasse 7 dürfen SchülerInnen, die nicht zum Essen angemeldet sind, in der Mittagspause in der Aula bleiben. Sie können sich etwas zum Essen von zu Hause mitbringen und sich kleine Snacks im Schülercafé kaufen.

Ab Klasse 9 dürfen die SchülerInnen sich in der Stadt essen holen. Dies ist nur möglich, wenn die Eltern eine „Geherlaubnis“ unterschreiben.